Förderantrag
Anträge auf Förderung von Projekten durch die Kulturstiftung der Öffentliche Oldenburg werden schriftlich gestellt. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz im Geschäftsgebiet der Öffentliche Oldenburg haben.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass den Anträgen eine überzeugende Projektkonzeption zu Grunde liegt. Sie müssen ferner folgende Informationen enthalten:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis, dass der Antragsteller/die Antragstellerin in angemessenem Umfang Eigenmittel einbringen oder im Bedarfsfall weitere Drittmittel einwerben kann.
In der Regel tagen die Stiftungsgremien zur Mittelvergabe zweimal jährlich, und zwar im Juni und im Dezember.
Förderanträge sollten mindestens 6 Wochen vor der jeweiligen Sitzung eingegangen sein. Sie werden gerichtet an die Geschäftsführung der Kulturstiftung der Öffentliche Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg.